Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.10.2024
01. Allgemeines
„alpenentdecker“ (Elisabeth Brandstetter, Hubert-Hoffmann-Ring 29/4, 8044 Graz, im folgenden alpenentdecker genannt) möchte seine Wanderer vor Antritt ihrer Wanderung auf die unter Umständen bei Wanderungen auftretenden und nicht zur Gänze vermeidbaren Gefahren in alpinen Gebieten bzw. Hochgebirgslandschaften aufmerksam machen, welche nicht immer vorhersehbar sind bzw. nicht ausgeschlossen werden können. (Ähnlich einem Beipacktext von Medikamenten …).
In den Bergen kann es zu besonderen Gefahrensituationen kommen: Wetterumschwünge, Steinschlag, Hochwasser, Verletzungen etc. Dazu kommen bei Aufenthalt in größeren Höhen die Anpassungsschwierigkeiten des menschlichen Körpers, die Belastungen des Kreislaufes durch die Höhe und durch ungewohnte Anstrengung. Nachdem die Touren mitunter in einsame alpine Gebiete (ohne Handy-Empfang) führen, kann es bei Unfällen manchmal länger dauern, bis Hilfe kommt.
02. Anmeldung/Bezahlung
Die Anmeldung erfolgt meist schriftlich über ein Anmeldeformular. Der Reisevertrag kommt dann zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) besteht. Nach Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von rund 20 % des Reisepreises fällig – die genaue Höhe wird bei der Anmeldung bekannt gegeben.
Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Erfolgt ein Vertragsschluss innerhalb von 30 Tagen vor der Wanderung, ist der gesamte Preis sofort zu überweisen. Kommt der Wanderer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, behält sich alpenentdecker nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadenersatz entsprechend den Entschädigungspauschalen (Punkt 3.) zu verlangen.
03. Entschädigungs- und Stornoregeln
Teilnehmende haben die Möglichkeit, jederzeit vor Reisebeginn gegen eine Entschädigungsgebühr zurückzutreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Tritt der/die Teilnehmende vor Reisebeginn zurück oder tritt die Reise nicht an, kann alpenentdecker eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder in den Bergen außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.
Die Höhe der Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung in einem prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnet:
- Bis 30 Tage vor Beginn der Reise 20 % des Gesamtpreises;
- ab dem 29. bis 3. Tag vor Beginn der Reise 50 % des Gesamtpreises;
- ab dem 2. Tag vor Beginn der Reise bzw. Rücktritt nach Reiseantritt bzw. Nichterscheinen bei Abreise 100 % des Gesamtpreises.
04. Rücktritt vom Vertrag durch den Veranstalter
Wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann die Wanderung bis zum 21. Tag vor Reisebeginn von alpenentdecker abgesagt werden. In diesem Fall erstattet alpenentdecker den Angemeldeten die bereits geleisteten (An)Zahlungen, hat jedoch keine zusätzliche Entschädigung zu leisten.
05. Eigenverantwortung/Gesundheitszustand
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko, im Bewusstsein der Teilnehmenden, dass Wanderungen mit physischen Anforderungen verbunden sind.
Bei Fragen über physische Anforderungen, Leistungsfähigkeit sowie Gebrechen und Unsicherheiten über den gesundheitlichen Zustand des/der TeilnehmerIn, welche den Erfolg bzw. Ablauf der Reise beeinträchtigen können, wird ersucht, einen Arzt zu konsultieren. Die Erfüllung der im Tourencharakter beschriebenen konditionellen Anforderungen liegt in der Eigenverantwortung der Reisenden. alpenentdecker weist seine TeilnehmerInnen auch darauf hin, dass bei Tourabbruch aufgrund mangelnder körperlicher Voraussetzung kein Anspruch auf die Rückerstattung einer Leistung besteht.
06. Abenteuercharakter
Der Charakter einer Wanderreise verlangt unter Umständen nicht vorhersehbare und vorab planbare Änderungen von der ursprünglichen Ausschreibung.
Es kann in Einzelfällen (z.B. bei Routenänderungen) bei den Übernachtungen zu einer anderen Unterbringung kommen. Es bestehen aus diesem Umstand weder ein Rücktritts- noch ein Gewährleistungsanspruch, da dies Folge des Charakters einer Mehrtageswanderung ist.
Eine Gipfelgarantie besteht in keinem Fall.
07. Haftung
alpenentdecker plant die Reisen sorgfältig und führt sie gewissenhaft durch. Dennoch kann nicht immer auf alle Eventualitäten im Vorfeld Bezug genommen werden, da der Abenteuercharakter manchmal nicht planbare Elemente enthält.
alpenentdecker haftet nicht für Personen-, Sach-und Vermögensschäden der Teilnehmenden, die im Zusammenhang mit gebuchten Leistungen entstehen, sofern sie
- eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos der/des Reisenden oder eines allgemeinen Risikos, welches in die Sphäre des/der Reisenden fällt, darstellen oder
- dem Verschulden des/der Reisenden zuzurechnen sind oder
- einem Dritten zuzurechnen sind, oder
- auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind.
alpenentdecker haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass seinen Anweisungen nicht Folge geleistet wird. Die Verpflichtung, den Anweisungen in Fragen der richtigen Durchführung der Tour sowie der Sicherheit der Reisenden Folge zu leisten, ist Bestandteil des Vertrages. Im Fall des Verstoßes gegen eine Anweisung behält sich alpenentdecker den ausdrücklichen Ausschluss von der Wanderung vor. Wer diese Vertragspflicht verletzt, hat alpenentdecker alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen. Bei Verhinderung eines vorab genannten Wanderführers wird ein Ersatz gestellt. Dies ist kein Rücktrittsgrund.
08. Routenänderungen bzw. -verschiebungen
alpenentdecker-Wanderungen sind kein Massenprodukt. Daher kann es aus verschiedensten Gründen (z.B. Steinschlag, Unwetter, Wegsperren etc.) bzw. Faktoren, die die Sicherheit der Wanderer beeinträchtigen können, zu Änderungen der Wanderung kommen.
Sämtliche Leistungszusagen sind so zu verstehen, dass Leistungsänderungen durch Routenänderungen bzw. -verschiebungen aus triftigen Gründen (z. B. Wetterverschlechterung, Änderung der Wegeverhältnisse, unvorhersehbare Schwäche oder Erkrankung von Gruppenmitgliedern, usw.) vorkommen können und grundsätzlich kein Anlass für Gewährleistungsansprüche sind, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen anderes vorsehen. Das Erreichen eines bestimmten Zieles ist nicht Gegenstand des Vertrages.
09. Angaben zu Gehzeiten
Die Einschätzung des Tourencharakters bezieht sich auf durchschnittliche Bedingungen und ist lediglich ein Richtwert zur Orientierung. Die tatsächliche Gehzeit ergibt sich aus dem individuellen Gehtempo und den örtlichen Verhältnissen. Schwankungen nach oben oder unten sind möglich. Aus abweichenden Gehzeiten können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.
10. Freiwillige Versicherung
Ein Reiseversicherungsschutz ist im Preis nicht inkludiert. Es wird empfohlen, eine Berge-Kosten-Versicherung abzuschließen, die bei den meisten alpinen Vereinen (z.B. AV) und manchmal auch Clubs und/oder Kreditkarten inkludiert ist.
11. Irrtümer/Änderungen
Irrtümer, Preis- – und Programmänderungen sind vorbehalten. Auch Druck- und Satzfehler sind möglich. Im Falle des Falles werden diese von alpenentdecker spätestens bei der Anmeldebestätigung korrigiert.
12. Gerichtsstand, Bankverbindung, Zustellung und (elektronischer) Schriftverkehr
Gerichtsstand ist Graz.
Bankverbindung: IBAN: AT XXXXXXXXX, BAWAG-PSK, BIC: XXXXXXXXX
Als Zustell-/Kontaktadresse des Teilnehmenden gilt die alpenentdecker zuletzt bekannt gegebene Adresse (auch Email-Adresse). Änderungen sind unverzüglich bekanntzugeben. Es wird empfohlen, sich dabei der Schriftform zu bedienen.